Ausbildungs-Richtlinien der LS-E- und LS-D-Schiedsrichter-Ausbildung Stand: 08. Juli 2009

A. Allgemeines

1. Teilnahmegebühren

a.

Die Teilnahmegebühr des LS-E-Lehrgangs beträgt pro Person 85,00 €. Die Teilnahmegebühr für den LS-D-Lehrgang beträgt 50,00 €. Der jeweilige Betrag ist vor Lehrgangsbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Marco Marzi     ING DiBa Frankfurt     BLZ: 500 105 17     Kto.: 54 03 10 58 39 

b.

Verbindliche Anmeldungen sind ausschließlich möglich bis 12 Tage vor Lehrgangsbeginn beim LS-E-Lehrgang und 3 Tage vor Lehrgangsbeginn beim LS-D-Lehrgang.

c.

Die Anmeldungen zu den jeweiligen Lehrgängen sind verbindlich! Erscheint der Teilnehmer nicht, muss sein Verein trotzdem den Lehrgangsbetrag zahlen (beim LS-E-Lehrgang nur 40,00 €, da das SR-Paket nicht benötigt wird, beim LS-D-Lehrgang 50,00 €). Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Ersatz-Teilnehmer nach vorheriger Information und Versand des neuen Personalbogens an s.thomes"[at]"bvrp.de zu schicken. Dieser erhält dann das bereits bestellte Schiedsrichter-Paket. (das "[at]" bitte austauschen mit einem @-Zeichen)

d.

Mindestalter zur Erlangung der LS-E-Lizenz ist 14 Jahre. Stichtag ist der erste Lehrgangstag. Bis dahin muss das 14. Lebensjahr erreicht sein. Es werden keine Ausnahmen gemacht.

2. Personalbogen

Auf der Homepage www.bvrp-sr-ausbildung.de ist ein Personalbogen-Formular als Download verfügbar, das ausgefüllt per E-Mail an s.thomes"[at]"bvrp.de geschickt werden muss. Es ist zu unterscheiden zwischen dem LS-E- und dem LS-D-Personalbogen-Formular. (das "[at]" bitte austauschen mit einem @-Zeichen)

B. LS-E-Ausbildungslehrgänge und LS-D-Ausbildungslehrgänge

Zeiten/Vorbereitung

a.

In jedem Bezirk/Kreis wird pro Jahr ein LS-E-Lehrgang geplant. Ob darüber hinaus Lehrgänge angeboten werden liegt im Ermessen des Lehrstabs. Mindestteilnehmerzahl pro Lehrgang sind 15 Teilnehmer. Kommt der Lehrgang mangels ausreichender Anmeldungen bis zu den oben genannten Fristen nicht zu Stande, muss auf andere angebotene Lehrgänge ausgewichen werden.

b.

Es finden pro Jahr - so zentral wie möglich - mindestens zwei LS-D-Lehrgänge statt (Voraussetzung der Teilnahme: 5 als LS-E-Schiedsrichter geleitete Spiele). Ob darüber hinaus Lehrgänge angeboten werden liegt im Ermessen des Lehrstabs.

c.

Die Lehrgänge finden immer an einem Wochenende statt: Theorie- und Praxisteil (Samstag) und Theorie-, Praxis- und Prüfungsteil (Sonntag).

d.

Lehrgangszeiten und Arbeitsutensilien: Samstags: 10.00Uhr – 17.30Uhr und Sonntags: 10.00Uhr – 17.30Uhr An beiden Tagen ist Schreib- und Sportzeug mitzubringen. Eine Pfeife mit Schnur, sowie das Schiedsrichter-Trikot sind im Schiedsrichter-Paket enthalten.

e.

Der Lehrgang ist vollständig zu besuchen. Verspätetes Erscheinen bzw. verfrühtes Verlassen des Lehrganges kann zum Ausschluss ohne Kostenrückerstattung führen.

f.

Die Schiedsrichter-Kandidaten sind dazu angehalten, sich im eigenen Interesse hinsichtlich der Regeln fortzubilden. Dies ist möglich über die Ausbildungsunterlagen auf folgender Homepage: http://sr.basketball-bund.net/offenerdownload.htm über den "offenen Downloadbereich". In Anbetracht der relativ kurzen Ausbildungslehrgänge wird diese Vorgehensweise dringend empfohlen.

C. Besonderes

1. Veranstaltung privater Ausbildungslehrgänge

a.

Es ist möglich – nach Rücksprache mit dem Leiter der Schiedsrichterausbildung des BVRP - dass sich mehrere Vereine zusammenschließen und außerhalb der angebotenen Lehrgänge einen "privaten" Ausbildungslehrgang ausrichten.

b.

Es müssen dabei mindestens 20 Kandidaten am Lehrgang teilnehmen. Alternativ kann für 20 Teilnehmer bezahlt werden.

2. Fortbildung und Erwerb der LS-D-Lizenz

a.

Die LS-E-Lizenz ist 2 Jahre gültig. Zu beachten ist, dass zusätzlich zum Ausbildungslehrgang immer auch der noch im selben Jahr stattfindende Fortbildungslehrgang zu besuchen ist!

b.

Bevor der LS-D-Lehrgang nicht besucht ist, kann kein Prüfungsspiel stattfinden.

c.

Nach erfolgreichem Besuch des LS-D-Lehrgangs ist der Teilnehmer noch kein LS-D-Schiedsrichter und darf keine Bezirksliga Herren-Spiele pfeifen. Erst nach bestandener praktischer Prüfung (Prüfungsspiel) ist der Teilnehmer LS-D-Schiedsrichter. Dann erst darf der Schiedsrichter die ihm zugeteilte DBB-Lizenznummer auf den Spielberichtsbogen schreiben. Bis zum bestandenen Prüfungsspiel muss die erhaltene LS-E-Lizenznummer auf den Spielberichtsbogen eingetragen werden.

d.

Zusätzlich zur BVRP-Lizenz (LS-E-Lizenz Punkt C. 2. a.) erhält der Schiedsrichter nach dem LS-E-Lehrgang eine Lizenznummer des DBB. Diese "ruht" jedoch bis nach dem Ablegen der praktischen LS-D-Prüfung (Prüfungsspiel). Diese "ruhende" DBB-Lizenz kann aber schon genutzt werden für den "Team SL"-Bereich (Online-Ansetzungen, Online-Coachings). 

gez.

Christian Wermke (SR-Ausbildung des BVRP)

Sebastian Thomes (SR-Ausbildung des BVRP)